Sachverständigenwesen

 

 

 

Zu unseren Auftrggebern gehören neben Privatpersonen, Amts- und Landgerichte, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Versicherungen und öffentliche Auftraggeber.

 

Unser Leistungsspektrum der Gutachtenerstattung beeinhaltet im wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

 

  • Schäden an Gebäuden
  • Bewertung von Immobilien und Grundstücken
  • Schadstoffgutachten 
  • Bauphysik
  • Beweissicherung

 

  • Baubegleitende Qualitätssicherug
  • Mediation in Planen und Bauen
  • Baurechtliche Beratung mit einem Fachanwalt für Baurecht

 

 

Als ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gehören zu unseren Spezialgebieten unter anderem die baubegleitende Qualitätssicherung und die Betreuung von Bauprojekten. Ferner unterstützten wir bei Energieberatung und –konzeption und beraten zum Thema nachhaltiges Bauen.

Wir übernehmen technische Vertragsprüfungen und Projektsteuerung und unterstützen Bauherren bei der Beseitigung von Mängeln am Bau. Wir erstellen Gutachten, und arbeiten  Sanierungsempfehlungen für Bauschäden aus.

Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Beratung und Betreuung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand sowie die  Kundeninformation beim Kauf von Gebrauchtimmobilien und Grundstücken.

 

Wir Beraten im Umgang mit historischer Bausubstanz wie zum Beispiel Fachwerk und denkmalgeschützte Gebäude. Außerdem bewertet und prüft Herr Leukefeld  Architekten- und Ingenieurshonorare und -leistungen.

 

Dabei kooperieren wir mit zertifizierten Energieberatern, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie mit erfahrenen Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht oder auch Fachingenieuren.

 

Als Besonderheit bietet Dieter Leukefeld der ebenfalls ausgebildeter Mediator BM ist, Hilfe bei Streitigkeiten im außergerichtlichen Kontext an.

 

 

 

Qualitätsmerkmal Sachverständiger:

 

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.

 

Man unterscheidet in Deutschland:

  • EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024,
  • staatlich anerkannte Sachverständige,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
  • verbandsanerkannte Sachverständige,
  • freie Sachverständige,
  • Behörden als Sachverständige.

 

Unsere Qualtiät definiert sich durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden durch die Industrie- und Handelskammer IHK Hannover

 

 

 

 

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